Jede Person, die beruflich mit Lebensmitteln umgeht, braucht eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz §43. Die Erstbelehrung wird vom Gesundheitsamt oder von einem, durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt, durchgeführt. Über die Erstbelehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Original dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Alle 2 Jahre wird eine Folgebelehrung fällig, die Sie auf www.gesundheitszeugnis-direkt.de online machen können. Sie kann aber auch von jeder Person durchgeführt werden, die auf dem Gebiet die Sachkunde nachweisen kann. Um die Dokumentation dieser Folgebelehrungen zu gewährleisten, können Sie hier ein Nachweisheft im pdf-Format zum Ausdrucken erwerben. Es enthält alle wichtigen Inhalte der Infektionsschutzbelehrung sowie Hinweise für Arbeitgeber und einen separaten Bereich, in dem die 2jährigen Folgebelehrungen dokumentiert werden können. Sie erhalten das Nachweisheft im pdf-Format zum Download und Ausdrucken.
Achtung: Das Nachweisheft ersetzt nicht die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43. Diese können Sie auf www.gesundheitszeugnis-direkt.de separat erwerben.
Hinweis: Dieses Nachweisheft ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, erleichtert Ihnen aber die Übersicht über die durchgeführten Folgebelehrungen nach Infektionsschutzgesetz §43.