Bitte unbedingt beachten:

Die Registrierung MUSS auf den Namen des Kursteilnehmers lauten, sonst kann kein Zertifikat ausgestellt werden. Der Name des Kursteilnehmers kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Bitte beachten Sie dies auch dann, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern bei der Durchführung des Online Kurses helfen.


Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43

Sie brauchen die Erstbelehrung, wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten. Mit diesem Kurs erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel nach 12 bis max. 24 Stunden.

English Version available. Click here!

Sie haben einen Gutscheincode? Geben Sie diesen an der Kasse ein. Der zu zahlende Betrag springt dann auf 0,00 Euro und Sie erhalten den Zugang zur Belehrung kostenlos.

Für weitere Informationen klicken Sie auf "Erstbelehrung jetzt kaufen".






Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43

Wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten und bereits über die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43 verfügen, müssen Sie alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung teilnehmen. Hier können Sie diese innerhalb von 20 Minuten online erwerben.

Sie haben einen Gutscheincode? Geben Sie diesen auf der Bezahlseite ein. Der zu zahlende Betrag springt dann auf 0,00 Euro und Sie erhalten kostenlosen Zugang zur Belehrung.

Für weitere Informationen klicken Sie auf "Erstbelehrung jetzt kaufen".



Nachweisheft für die Folgebelehrungen

Manche Arbeitgeber verlangen von ihren Beschäftigten das Führen eines Nachweisheftes für die Folgebelehrungen nach Infektionsschutzgesetz §43. Ein solches Nachweisheft ist zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, erleichtert jedoch das Einhalten der 2jährigen Pflicht zur Folgebelehrung und die Dokumentation. Der Nachweis der Erstbelehrung erfolgt in Form einer Bescheinigung und muss immer im Original vorgelegt werden. Inhaltlich werden in dem 7seitigen Nachweisheft im Din A5 Format alle Themen der Folgebelehrung aufgeführt. Zudem finden Sie Hinweise für Arbeitgeber und einen separaten Teil zur Dokumentation durchgeführter Folgebelehrungen.

Für Arbeitgeber: Gutscheincodes für Ihre Beschäftigten buchen

Sie möchten Ihren Beschäftigten ermöglichen, die Infektionsschutzbelehrung als Erst- oder Folgebelehrung online zu machen? Erwerben Sie eine beliebige Anzahl von Zugangscodes, die Sie an Ihre Beschäftigten weitergeben können.

Für weitere Informationen klicken Sie auf "Erstbelehrung jetzt kaufen".

Was erwartet Sie?

Normalerweise läuft es so ab: Sie machen einen Termin beim Gesundheitsamt aus, müssen dort hinfahren, vielleicht warten, bis Sie drankommen. Sie weisen sich aus und bezahlen. Dann sehen Sie einen Film an. Im Anschluss wird die Bescheinigung ausgestellt und Sie machen sich auf den Weg nach Hause.

Zuviel Aufwand?

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass neben dem Gesundheitsamt selbst auch durch das Gesundheitsamt beauftragte Ärzte die Erstbelehrung (und natürlich die Folgebelehrungen) durchführen dürfen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, eine gleichwertige und deutschlandweit gültige Bescheinigung zu erwerben, aber mit dem Vorteil, daß Sie das Haus dafür nicht verlassen müssen.  



Alles, was Sie für die Erstbelehrung brauchen, ist ein Internetzugang und ein Endgerät mit Kamera (z.B. Laptop oder Handy), über den Sie einen kurzen Film ansehen und einen Test absolvieren können. Planen Sie dafür ca. 20 Minuten Zeit ein. Danach absolvieren Sie einen Online ID-Check, der im Rahmen einer Online-Sprechstunde auf arztkonsultation.de stattfindet. Der Online ID-Check wird mind. 3mal pro Woche angeboten und dauert ca. 1 Minute. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich alterativ per email identifizieren. Die Anleitung dazu finden Sie im Kurs und auch, wie Sie Ihre Daten schützen können. Ihr Zertifikat erhalten Sie im Normalfall innerhalb von 2 Werktagen nach Abschluss der Belehrung.



Benötigen Sie nur die Folgebelehrung, so genügt ein Internetzugang. Sie sehen sich den Film an, beantworten ein paar Fragen (zum Ankreuzen) und können sich anschließend sofort die Bescheinigung herunterladen.