Für Arbeitgeber: erwerben Sie eine beliebige Anzahl Zugangscodes für die Folgebelehrung und geben Sie diese and Ihre Beschäftigten weiter. Wichtig: der Kurszugang MUSS auf den Namen des Teilnehmers erstellt werden, da sonst die Ausstellung der Bescheinigung nicht möglich ist.

Sie leiten ein Unternehmen und Ihre Beschäftigten benötigen für Ihre Tätigkeit alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz? Dies betrifft alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen, z.B. im Restaurant- oder Hotelfach, in der Pflege und Betreuung oder direkt in einem Betrieb, der Lebensmittel herstellt. Die Online-Belehrung macht es Ihnen und Ihren Mitarbeitern leicht, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen.

Der Vorteil der Online-Belehrung liegt auf der Hand: sie ist orts- und zeitunabhängig.

Es ist ganz einfach:
Sie geben je Folgebelehrung einen Gutscheincode an Ihre Beschäftigten weiter. Dieser kann an der Kasse für den Kauf einer Folgebelehrung als Bezahlung genutzt werden. Danach erhalten die Kursteilnehmer Zugang zum Kursbereich. Sie sehen sich einen ca. 15minütigen Film auf Deutsch oder Englisch an und laden sich ein Merkblatt herunter, welches in verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Anschließend absolvieren die Teilnehmer ein kurzes Online-Quiz zur Überprüfung des Lernerfolgs. Ist das Quiz bestanden, kann die Bescheinigung sofort heruntergeladen und ausgedruckt werden. Sie ist deutschlandweit gültig.