Nur für Arbeitgeber: erwerben Sie eine beliebige Anzahl Zugangscodes für die Erstbelehrung und geben Sie diese and Ihre Beschäftigten weiter. Wichtig: der Kurszugang MUSS auf den Namen des Teilnehmers erstellt werden, da sonst die Ausstellung der Bescheinigung nicht möglich ist.

Sie leiten ein Unternehmen und Ihre Beschäftigten benötigen für Ihre Tätigkeit ein Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, auch bekannt als Gesundheitszeugnis? Dies betrifft alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen, z.B. im Restaurant- oder Hotelfach, in der Pflege und Betreuung oder direkt in einem Betrieb, der Lebensmittel herstellt. Die Online-Belehrung macht es Ihnen und Ihren Mitarbeitern leicht, der gesetzlichen Pflicht nachzukommen.

Der Vorteil der Online-Belehrung liegt auf der Hand: sie ist orts- und zeitunabhängig.

Es ist ganz einfach: Sie geben je Erstbelehrung einen Gutscheincode an Ihre Beschäftigten weiter. Dieser kann als Bezahlung genutzt werden. Danach erhalten die Kursteilnehmer Zugang zum Kursbereich. Sie sehen sich einen ca. 15minütigen Film auf Deutsch oder Englisch an und laden sich ein Merkblatt herunter, welches in verschiedenen Sprachen verfügbar ist. Anschließend muss ein kurzer Wissenstest bestanden werden. Danach erhält der Teilnehmer die Information, wie das Zertifikat zu beantragen ist (Ausweiskopie senden und auf der Zertifikatsseite die Bescheinigung beantragen). Im Regelfall wird das Zertifikat innerhalb von 2 Werktagen nach Beantragung per email zugestellt und kann direkt heruntergeladen werden. Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig und fälschungssicher.

Falls Sie nach der Bestellung nur die Rechnung, aber keine Bestätigungs-Email erhalten, sehen Sie bitte in Ihrem Spam-Ordner nach. Meist findet sich die vermisste Email dort.